Immobilienbewertung in Freiberg am Neckar

Verkehrswert­gutachten & Immobilien­bewertung

Klarheit ĂŒber den Wert Ihrer Immobilie – fundiert, nachvollziehbar und rechtssicher

Ob geerbt, gemeinsam gekauft oder seit Jahrzehnten im Familienbesitz – eine Immobilie ist oft mehr als nur ein Objekt. Umso wichtiger ist es, den tatsĂ€chlichen Marktwert verlĂ€sslich zu kennen – zum Beispiel bei einer Scheidung, Schenkung, im Erbfall oder wenn ein Verkauf bevorsteht.

Wir unterstĂŒtzen Sie mit professionellen Bewertungen – vom ausfĂŒhrlichen Gutachten bis zur einfachen WerteinschĂ€tzung. Transparent, ehrlich und verstĂ€ndlich erklĂ€rt – damit Sie gut informiert entscheiden können.

Gutachten & PreiseinschÀtzung im Vergleich

01 Verkehrswertgutachten

01

Verkehrswertgutachten

Rechtssicheres Gutachten nach ImmoWertV – geeignet fĂŒr Erbauseinandersetzungen, Scheidung, steuerliche Bewertungen oder gerichtliche Verfahren.
Alle relevanten Faktoren werden detailliert geprĂŒft und dokumentiert. Das Gutachten umfasst in der Regel sĂ€mtliche gesetzlichen Vorgaben und kann als belastbares Dokument vor Behörden oder Gerichten verwendet werden.

02

Kurzgutachten

Kompakte, schriftliche Bewertung durch einen zertifizierten SachverstĂ€ndigen – z. B. zur Entscheidungsfindung beim Immobilienverkauf, bei Erbauseinandersetzungen im privaten Rahmen oder zur VermögensĂŒbersicht.
Das Kurzgutachten basiert auf einem vollstĂ€ndigen Bewertungsverfahren (Sachwert, Ertragswert oder Vergleichswert) – ist aber auf das Wesentliche reduziert. Es enthĂ€lt keine rechtliche Bindung wie ein Vollgutachten, bietet aber eine strukturierte und fachlich nachvollziehbare EinschĂ€tzung.

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MarktpreiseinschÀtzung

Unverbindliche EinschĂ€tzung des aktuellen Marktwerts – ohne Gutachtencharakter.
Die Wertermittlung erfolgt auf Basis regionaler Marktkenntnisse, Vergleichsangebote und Erfahrungswerten. Sie eignet sich als erste Orientierung fĂŒr EigentĂŒmer oder Interessenten, ersetzt jedoch kein strukturiertes Bewertungsverfahren und ist nicht zur Vorlage bei Behörden geeignet.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit langjÀhriger Branchenerfahrung, zertifizierten Experten und einem ganzheitlichen Serviceansatz bieten wir Ihnen nicht nur technische Kompetenz, sondern auch echten Mehrwert.

UnabhÀngigkeit

Objektive Bewertung ohne Interessenkonflikte.

Rechtssicherheit

Erstellung nach ImmoWertV und den aktuellen Bewertungsrichtlinien.

Verhandlungsvorteil

Klare Entscheidungsgrundlage fĂŒr VerkaufsgesprĂ€che, Vermögensaufstellungen und familiĂ€re Angelegenheiten wie Erbschaften oder Scheidungen.

FAQ - Antworten
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Was ist ein Verkehrswertgutachten und wann brauche ich es?

Ein Verkehrswertgutachten ist eine ausfĂŒhrliche und rechtssichere Bewertung Ihrer Immobilie nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Es wird von einem zertifizierten Immobiliengutachter erstellt und ist z. B. erforderlich bei Erbschaften, Scheidungen, gerichtlichen Verfahren oder zur Vorlage bei Banken und Behörden.
Das Gutachten liefert Ihnen eine neutrale und unabhĂ€ngige Grundlage, um fundierte Entscheidungen zu treffen – gerichtsfest und nachvollziehbar.

Ein Kurzgutachten ist die kompaktere Form einer Immobilienbewertung. Es enthĂ€lt eine verlĂ€ssliche Marktwertermittlung, verzichtet jedoch auf den detaillierten Umfang eines Verkehrswertgutachtens (z. B. ausfĂŒhrliche BegrĂŒndungen, Anlagen).
Es eignet sich fĂŒr private Zwecke – etwa zur Preisfindung beim Hausverkauf, fĂŒr eine Kaufentscheidung oder zur VermögensĂŒbersicht.

Eine einfache Wertermittlung oder PreiseinschĂ€tzung ist sinnvoll, wenn Sie nur einen groben Marktwert benötigen – z. B. als Orientierung vor einem Immobilienverkauf, bei Kaufinteresse oder fĂŒr interne Vermögensaufstellungen.
Sie ist nicht gerichtsfest, bietet aber eine schnelle und kostengĂŒnstige EinschĂ€tzung.

Ein Gutachten gibt den aktuellen Marktwert zum Zeitpunkt der Erstellung wieder.
Da sich der Immobilienmarkt stĂ€ndig verĂ€ndert, kann der Wert schon nach 6–12 Monaten abweichen. FĂŒr rechtliche oder behördliche Zwecke bleibt das Gutachten jedoch weiterhin verwendbar.

Ja – unsere Bewertungen erfolgen neutral, ohne Verkaufsinteresse und ohne Bindung an Makler oder KĂ€ufer.
Wir arbeiten nach gesetzlich anerkannten Bewertungsverfahren, mit aktuellen Marktdaten und fundierter SachverstÀndigen-Erfahrung.

Ja. Wir bewerten unbebaute GrundstĂŒcke nach den gleichen gesetzlichen Standards. Dabei berĂŒcksichtigen wir Bodenrichtwerte, Lagefaktoren und baurechtliche Vorgaben, um einen realistischen Marktwert zu ermitteln.