Immobilienbewertung in Freiberg am Neckar
Verkehrswertgutachten & Immobilienbewertung

Klarheit ĂŒber den Wert Ihrer Immobilie â fundiert, nachvollziehbar und rechtssicher
Ob geerbt, gemeinsam gekauft oder seit Jahrzehnten im Familienbesitz â eine Immobilie ist oft mehr als nur ein Objekt. Umso wichtiger ist es, den tatsĂ€chlichen Marktwert verlĂ€sslich zu kennen â zum Beispiel bei einer Scheidung, Schenkung, im Erbfall oder wenn ein Verkauf bevorsteht.
Wir unterstĂŒtzen Sie mit professionellen Bewertungen â vom ausfĂŒhrlichen Gutachten bis zur einfachen WerteinschĂ€tzung. Transparent, ehrlich und verstĂ€ndlich erklĂ€rt â damit Sie gut informiert entscheiden können.
Gutachten & PreiseinschÀtzung im Vergleich
01 Verkehrswertgutachten
01
Verkehrswertgutachten
Rechtssicheres Gutachten nach ImmoWertV â geeignet fĂŒr Erbauseinandersetzungen, Scheidung, steuerliche Bewertungen oder gerichtliche Verfahren.
Alle relevanten Faktoren werden detailliert geprĂŒft und dokumentiert. Das Gutachten umfasst in der Regel sĂ€mtliche gesetzlichen Vorgaben und kann als belastbares Dokument vor Behörden oder Gerichten verwendet werden.
02 Kurzgutachten
02
Kurzgutachten
Kompakte, schriftliche Bewertung durch einen zertifizierten SachverstĂ€ndigen â z.âŻB. zur Entscheidungsfindung beim Immobilienverkauf, bei Erbauseinandersetzungen im privaten Rahmen oder zur VermögensĂŒbersicht.
Das Kurzgutachten basiert auf einem vollstĂ€ndigen Bewertungsverfahren (Sachwert, Ertragswert oder Vergleichswert) â ist aber auf das Wesentliche reduziert. Es enthĂ€lt keine rechtliche Bindung wie ein Vollgutachten, bietet aber eine strukturierte und fachlich nachvollziehbare EinschĂ€tzung.
03 MarktpreiseinschÀtzung
03
MarktpreiseinschÀtzung
Unverbindliche EinschĂ€tzung des aktuellen Marktwerts â ohne Gutachtencharakter.
Die Wertermittlung erfolgt auf Basis regionaler Marktkenntnisse, Vergleichsangebote und Erfahrungswerten. Sie eignet sich als erste Orientierung fĂŒr EigentĂŒmer oder Interessenten, ersetzt jedoch kein strukturiertes Bewertungsverfahren und ist nicht zur Vorlage bei Behörden geeignet.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit langjÀhriger Branchenerfahrung, zertifizierten Experten und einem ganzheitlichen Serviceansatz bieten wir Ihnen nicht nur technische Kompetenz, sondern auch echten Mehrwert.
UnabhÀngigkeit
Objektive Bewertung ohne Interessenkonflikte.
Rechtssicherheit
Erstellung nach ImmoWertV und den aktuellen Bewertungsrichtlinien.
Verhandlungsvorteil
Klare Entscheidungsgrundlage fĂŒr VerkaufsgesprĂ€che, Vermögensaufstellungen und familiĂ€re Angelegenheiten wie Erbschaften oder Scheidungen.
FAQ - Antworten
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Was ist ein Verkehrswertgutachten und wann brauche ich es?
Ein Verkehrswertgutachten ist eine ausfĂŒhrliche und rechtssichere Bewertung Ihrer Immobilie nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Es wird von einem zertifizierten Immobiliengutachter erstellt und ist z. B. erforderlich bei Erbschaften, Scheidungen, gerichtlichen Verfahren oder zur Vorlage bei Banken und Behörden.
Das Gutachten liefert Ihnen eine neutrale und unabhĂ€ngige Grundlage, um fundierte Entscheidungen zu treffen â gerichtsfest und nachvollziehbar.
Worin unterscheidet sich ein Kurzgutachten von einem Verkehrswertgutachten?
Ein Kurzgutachten ist die kompaktere Form einer Immobilienbewertung. Es enthĂ€lt eine verlĂ€ssliche Marktwertermittlung, verzichtet jedoch auf den detaillierten Umfang eines Verkehrswertgutachtens (z. B. ausfĂŒhrliche BegrĂŒndungen, Anlagen).
Es eignet sich fĂŒr private Zwecke â etwa zur Preisfindung beim Hausverkauf, fĂŒr eine Kaufentscheidung oder zur VermögensĂŒbersicht.
Wann reicht eine einfache Wertermittlung aus?
Eine einfache Wertermittlung oder PreiseinschĂ€tzung ist sinnvoll, wenn Sie nur einen groben Marktwert benötigen â z. B. als Orientierung vor einem Immobilienverkauf, bei Kaufinteresse oder fĂŒr interne Vermögensaufstellungen.
Sie ist nicht gerichtsfest, bietet aber eine schnelle und kostengĂŒnstige EinschĂ€tzung.
Wie lange ist ein Immobiliengutachten gĂŒltig?
Ein Gutachten gibt den aktuellen Marktwert zum Zeitpunkt der Erstellung wieder.
Da sich der Immobilienmarkt stĂ€ndig verĂ€ndert, kann der Wert schon nach 6â12 Monaten abweichen. FĂŒr rechtliche oder behördliche Zwecke bleibt das Gutachten jedoch weiterhin verwendbar.
Ist die Immobilienbewertung wirklich unabhÀngig?
Ja â unsere Bewertungen erfolgen neutral, ohne Verkaufsinteresse und ohne Bindung an Makler oder KĂ€ufer.
Wir arbeiten nach gesetzlich anerkannten Bewertungsverfahren, mit aktuellen Marktdaten und fundierter SachverstÀndigen-Erfahrung.
Bieten Sie auch GrundstĂŒcksbewertungen an?
Ja. Wir bewerten unbebaute GrundstĂŒcke nach den gleichen gesetzlichen Standards. Dabei berĂŒcksichtigen wir Bodenrichtwerte, Lagefaktoren und baurechtliche Vorgaben, um einen realistischen Marktwert zu ermitteln.