Fördermittel­beantragung in Freiberg am Neckar

Fördermittel­beantragung

Ihre Experten für Zuschüsse und geförderte Finanzierungen

Nutzen Sie optimale Förderkonditionen für Ihre energetischen Projekte.
Unsere Experten analysieren die passenden Förderprogramme für Ihr Vorhaben und unterstützen Sie bei der Antragstellung sowie der förderkonformen Umsetzung.
Durch die enge Abstimmung mit BAFA, KfW und Landesförderstellen sowie eine sorgfältige Vorbereitung aller Unterlagen tragen wir dazu bei, dass Förderanträge zügig bearbeitet werden können.
So entsteht finanzielle Entlastung – und Ihr Projekt kann schneller starten.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit langjähriger Branchenerfahrung, zertifizierten Experten und einem ganzheitlichen Serviceansatz bieten wir Ihnen nicht nur technische Kompetenz, sondern auch echten Mehrwert.

Fördermöglichkeiten voll nutzen

Wir prüfen, welche Programme und Boni für Ihr Vorhaben in Frage kommen, und zeigen Ihnen Ihre realistischen Förderchancen auf.

Reibungslose Antragstellung

Von der Unterlagenprüfung bis zur Kommunikation mit Behörden – wir kümmern uns um den gesamten Prozess.

Schneller Projektstart

Dank strukturierter Vorbereitung und enger Abstimmung werden Ihre Anträge zügig bearbeitet und Sie können früher loslegen.

Unser Preis

Unser Preis für Baubegleitung & Förderantrag bei Einzelmaßnahmen (BAFA) und beim Heizungstausch (KfW).

Baubegleitung & Förderantrag

(Einzelmaßnahmen)

800€

Grundpauschale inkl. MwSt. – inkl. Antragstellung und aller Nachweise (TPB/TPN)

BAFA übernimmt: i. d. R. 50 %*
Ihr Anteil: ca. 400 €*

je begleitete Maßnahme (z. B. Fassade, Dach, Fenster): ab 400 € inkl. MwSt.*

Heizungstausch (KfW): Grundpauschale 800 € inkl. MwSt. – inkl. Antragstellung und Nachweise (BzA/BnD), Förderung über Ihren persönlichen Heizungs-Fördersatz**

Mehraufwand nach Absprache: 119 €/Std. inkl. MwSt.

* Stand: Juli 2026, auf Basis der BEG-Richtlinien vom 17.07.2026. Alle Förderangaben dienen der ersten Orientierung und erfolgen ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien und die Entscheidung von BAFA bzw. KfW. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ihre persönliche Förderhöhe klären wir im Beratungsgespräch.

** Beim Heizungstausch (KfW) wird die Baubegleitung nicht separat mit 50 % erstattet; die Kosten zählen zu den förderfähigen Gesamtkosten und werden mit Ihrem persönlichen Fördersatz mitgefördert.

FAQ - Antworten
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Was hat sich bei der Förderung zum 21. Juli 2026 geändert?

Zum 21. Juli 2026 hat der Bund die Förderung für effiziente Gebäude (BEG) neu gefasst. Beim Heizungstausch bleibt die Grundförderung bei 30 %; mit Boni sind je nach persönlichen Voraussetzungen bis zu 70 %, bei niedrigen Einkommen bis zu 80 % möglich – gefördert werden Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit.* Der iSFP-Bonus gilt nur noch bei größeren Vorhaben, und bei Effizienzhäusern sind maximal 40 % Tilgungszuschuss möglich.* Für Anträge, die vor dem 21.07.2026 gestellt wurden, gelten die alten Bedingungen. Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, klären wir gern in einem kurzen Gespräch – kostenlos und unverbindlich.

Eine Fördermittelberatung zeigt Ihnen, welche staatlichen Zuschüsse, Kredite und Boni Sie für Ihre geplante energetische Sanierung erhalten können – und wie Sie diese optimal kombinieren.

Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte prüft:

  • welche Programme von KfW, BAFA oder regionalen Förderstellen für Ihr Vorhaben in Frage kommen,
  • welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen,
  • wie hoch die Förderquote ausfallen kann,
  • welche Antragsunterlagen erforderlich sind und in welcher Reihenfolge die Anträge gestellt werden müssen.

Ziel ist es, dass Sie Ihre realistischen Förderchancen kennen und alle Maßnahmen förderkonform umgesetzt werden.

  • BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA): 15 % Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik – zum Beispiel Dämmung von Außenwänden, Dach, Kellerdecke oder Bodenplatte, neue Fenster oder die Heizungsoptimierung.* Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es bei größeren Vorhaben 5 Prozentpunkte extra und einen größeren förderfähigen Kostenrahmen.*
  • Heizungstausch (KfW): je nach persönlichen Voraussetzungen bis zu 70 %, bei niedrigen Einkommen bis zu 80 % Zuschuss.* Wichtig: Der iSFP-Bonus gilt hier nicht – er ist ein reiner BAFA-Bonus für Maßnahmen an der Gebäudehülle.
  • Effizienzhaus-Sanierung (KfW): zinsgünstiger Kredit mit bis zu 40 % Tilgungszuschuss, je nach Stufe und Boni.*
  • Dazu kommen teils regionale Programme von Land und Kommune.

* Stand: Juli 2026, auf Basis der BEG-Richtlinien vom 17.07.2026. Alle Förderangaben dienen der ersten Orientierung und erfolgen ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien und die Entscheidung von BAFA bzw. KfW. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ihre persönliche Förderhöhe klären wir im Beratungsgespräch.

Wichtig ist die Reihenfolge: Der Förderantrag muss vor dem Start des Vorhabens gestellt sein, und beim Zuschussantrag braucht es einen Vertrag mit Förder-Vorbehalt. Wir kümmern uns darum, dass beides stimmt, erstellen die nötigen Bestätigungen und reichen den Antrag vollständig ein.

Ja. Für BEG-Einzelmaßnahmen bietet die KfW einen Ergänzungskredit zur Finanzierung der förderfähigen Kosten; selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil. Auch die Effizienzhaus-Förderung (BEG WG) ist als Kredit mit Tilgungszuschuss ausgestaltet. Wir beraten Sie, welche Kombination für Ihr Vorhaben sinnvoll ist.