Energieausweise in Freiberg am Neckar
Energieausweise
Transparenz fĂĽr Energieeffizienz
Ein Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er zeigt auf einen Blick, wie hoch der Energieverbrauch oder -bedarf ist und macht Immobilien damit besser vergleichbar. Wer eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, ist laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den meisten Fällen verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen.
Unser Leistungsumfang
01 Ausweistypen
01
Ausweistypen​
02 Gebäudeunterlagen & Verbrauchswerte​
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Gebäudeunterlagen & Verbrauchswerte​
Für die Ausstellung des Energieausweises erfassen wir alle erforderlichen Informationen – wie Grundrisse, Bauunterlagen und Verbrauchsdaten.
03 Erstellung
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Erstellung
Wir erstellen den Energieausweis und senden Ihnen diesen digital zu.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit langjähriger Branchenerfahrung, zertifizierten Experten und einem ganzheitlichen Serviceansatz bieten wir Ihnen nicht nur technische Kompetenz, sondern auch echten Mehrwert.
Rechtssicher
Wir erstellen Ihren Energieausweis nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Schnell
In der Regel erhalten Sie den fertigen Ausweis innerhalb von 5 Werktagen.
Unkompliziert
Mit wenigen Schritten zum fertigen Ausweis – gut vorbereitet durch uns.
Unser Preis
Unser Preis fĂĽr Energieausweise.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis, der auf detaillierten Berechnungen basiert, und den Verbrauchsausweis, der die tatsächlichen Energiedaten der vergangenen Jahre berücksichtigt. Welcher Ausweis für Ihre Immobilie notwendig ist, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen.
Verbrauchsausweis
ab
80€
Bedarfsausweis
Energieausweis
ab
360€
FAQ - Antworten
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Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Es gibt zwei Varianten des Energieausweises:
- Verbrauchsausweis
Ermittelt auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre – also Heizungs- und Warmwasserkosten. Eine einfache und kostengünstige Option, die jedoch stark vom Nutzerverhalten beeinflusst ist. - Bedarfsausweis
Basierend auf einer technischen Analyse Ihres Gebäudes – inklusive Gebäudehülle, Dämmung, Fenster und Heizungstechnik. Er gibt einen zuverlässigen Überblick über den theoretischen Energiebedarf – unabhängig vom Nutzerverhalten.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
- Pflicht zum Energieausweis:
Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie sowie bei Neubauten oder umfassenden energetischen Sanierungen. Er muss spätestens bei Besichtigung vorgelegt werden. - Konsequenzen bei fehlendem Ausweis (Bußgelder):
Fehlt der Energieausweis, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €. In besonders schweren oder wiederholten Fällen können Sanktionen bis zu 15.000 €
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Was ist für mein Gebäude vorgeschrieben?
- Bedarfsausweis: Pflicht bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung am 01.11.1977 gestellt wurde und die seitdem nicht auf diesen Standard saniert wurden.
- Wahlfreiheit (Bedarf oder Verbrauch):
- Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten – unabhängig vom Baujahr
- Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die auf Grundlage der WSchV 1977 oder später errichtet wurden
- Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die nachträglich auf den Stand der WSchV 1977 saniert wurden.
Keine Ausweispflicht besteht unter anderem bei denkmalgeschützten Gebäuden, wenn keine Änderungen an der Gebäudehülle vorgenommen werden, sowie bei Gebäuden mit einer Gesamtfläche unter 50 m².
Wie lange ist ein Energieausweis gĂĽltig?
- Ein Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre gültig – sowohl Verbrauchs- als auch Bedarfsausweis. Eine Verlängerung ist nicht möglich; danach muss ein neuer Ausweis erstellt werden.
- Eine umfangreiche energetische Sanierung (z.  vollständige Außenwärmedämmung, Fenster und Heiztechnik in einem Schritt oder Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus) erfordert vorzeitig einen neuen Energieausweis, da der energetische Zustand sich deutlich verändert hat.
- Bei kleineren Maßnahmen – z.  Einbau einer neuen Heizung oder Teilsanierungen – bleibt der bestehende Ausweis weiterhin gültig, sofern keine Gesamtbilanzierung des Gebäudes erfolgt.
Was bedeuten die Farben und Kennzahlen im Energieausweis?
Im Energieausweis werden Gebäude in Effizienzklassen von A+ (sehr sparsam) bis H (sehr ineffizient) mit Farbcodierung von grün (A+) bis rot (H) dargestellt. Die Klassen basieren auf dem Endenergieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr:
Klasse
Verbrauch (kWh/m²·a)
A+
unter 30
A
30 bis unter 50
B
50 bis unter 75
C
75 bis unter 100
D
100 bis unter 130
E
130 bis unter 160
F
160 bis unter 200
G
200 bis unter 250
H
ĂĽber 250
Was ist der Unterschied zwischen Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?
- Endenergiebedarf: Die Energiemenge, die das Gebäude tatsächlich für Heizung, Warmwasser und Lüftung braucht – also das, was ankommt und verbraucht wird.
- Primärenergiebedarf: Endenergiebedarf plus die Energie, die nötig ist, um diese Energie zu gewinnen, umzuwandeln und zu transportieren.
Beispiel mit Primärenergiefaktor:
- Gasheizung (Faktor 1,1):
Endenergiebedarf = 100 kWh/m²·a
→ Primärenergiebedarf = 100 × 1,1 = 110 kWh/m²·a - Luft-Wasser-Wärmepumpe (Faktor 0,2):
Endenergiebedarf = 100 kWh/m²·a
→ Primärenergiebedarf = 100 × 0,2 = 20 kWh/m²·a
Ergebnis: Obwohl beide Systeme denselben Endenergiebedarf haben, schneidet die Wärmepumpe beim Primärenergiebedarf deutlich besser ab – weil sie einen Großteil der Energie aus der Umwelt bezieht und dafür nur wenig Strom benötigt.