Energieausweise in Freiberg am Neckar

Energieausweise

Transparenz fĂĽr Energieeffizienz

Ein Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er zeigt auf einen Blick, wie hoch der Energieverbrauch oder -bedarf ist und macht Immobilien damit besser vergleichbar. Wer eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, ist laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den meisten Fällen verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen.

Unser Leistungs­umfang

01 Ausweistypen

01

Ausweistypen​

Welcher Ausweis nötig ist, hängt vom Gebäude ab. Wir prüfen das für Sie – gesetzeskonform und unkompliziert.

02

Gebäudeunterlagen & Verbrauchswerte​

Für die Ausstellung des Energieausweises erfassen wir alle erforderlichen Informationen – wie Grundrisse, Bauunterlagen und Verbrauchsdaten.

03

Erstellung

Wir erstellen den Energieausweis und senden Ihnen diesen digital zu.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit langjähriger Branchenerfahrung, zertifizierten Experten und einem ganzheitlichen Serviceansatz bieten wir Ihnen nicht nur technische Kompetenz, sondern auch echten Mehrwert.

Rechtssicher

Wir erstellen Ihren Energieausweis nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Schnell

In der Regel erhalten Sie den fertigen Ausweis innerhalb von 5 Werktagen.

Unkompliziert

Mit wenigen Schritten zum fertigen Ausweis – gut vorbereitet durch uns.

Unser Preis

Unser Preis fĂĽr Energieausweise.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis, der auf detaillierten Berechnungen basiert, und den Verbrauchsausweis, der die tatsächlichen Energiedaten der vergangenen Jahre berücksichtigt. Welcher Ausweis für Ihre Immobilie notwendig ist, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen.

Verbrauchs­ausweis

Energieausweis

ab

80€

Bedarfsausweis

Energieausweis

ab

360€

FAQ - Antworten
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Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises:

  • Verbrauchsausweis
    Ermittelt auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre – also Heizungs- und Warmwasserkosten. Eine einfache und kostengünstige Option, die jedoch stark vom Nutzerverhalten beeinflusst ist.
  • Bedarfsausweis
    Basierend auf einer technischen Analyse Ihres Gebäudes – inklusive Gebäudehülle, Dämmung, Fenster und Heizungstechnik. Er gibt einen zuverlässigen Überblick über den theoretischen Energiebedarf – unabhängig vom Nutzerverhalten.
  • Pflicht zum Energieausweis:
    Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie sowie bei Neubauten oder umfassenden energetischen Sanierungen. Er muss spätestens bei Besichtigung vorgelegt werden.
  • Konsequenzen bei fehlendem Ausweis (BuĂźgelder):
    Fehlt der Energieausweis, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €. In besonders schweren oder wiederholten Fällen können Sanktionen bis zu 15.000 €
  • Bedarfsausweis: Pflicht bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung am 01.11.1977 gestellt wurde und die seitdem nicht auf diesen Standard saniert wurden.
  • Wahlfreiheit (Bedarf oder Verbrauch):
    • Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten – unabhängig vom Baujahr
    • Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die auf Grundlage der WSchV 1977 oder später errichtet wurden
    • Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die nachträglich auf den Stand der WSchV 1977 saniert wurden.

Keine Ausweispflicht besteht unter anderem bei denkmalgeschützten Gebäuden, wenn keine Änderungen an der Gebäudehülle vorgenommen werden, sowie bei Gebäuden mit einer Gesamtfläche unter 50 m².

  • Ein Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre gĂĽltig – sowohl Verbrauchs- als auch Bedarfsausweis. Eine Verlängerung ist nicht möglich; danach muss ein neuer Ausweis erstellt werden.
  • Eine umfangreiche energetische Sanierung (z.  vollständige AuĂźenwärmedämmung, Fenster und Heiztechnik in einem Schritt oder Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus) erfordert vorzeitig einen neuen Energieausweis, da der energetische Zustand sich deutlich verändert hat.
  • Bei kleineren MaĂźnahmen – z.  Einbau einer neuen Heizung oder Teilsanierungen – bleibt der bestehende Ausweis weiterhin gĂĽltig, sofern keine Gesamtbilanzierung des Gebäudes erfolgt.
  • Im Energieausweis werden Gebäude in Effizienzklassen von A+ (sehr sparsam) bis H (sehr ineffizient) mit Farbcodierung von grĂĽn (A+) bis rot (H) dargestellt. Die Klassen basieren auf dem Endenergieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr:

    Klasse

    Verbrauch (kWh/m²·a)

    A+

    unter 30

    A

    30 bis unter 50

    B

    50 bis unter 75

    C

    75 bis unter 100

    D

    100 bis unter 130

    E

    130 bis unter 160

    F

    160 bis unter 200

    G

    200 bis unter 250

    H

    ĂĽber 250

  • Endenergiebedarf: Die Energiemenge, die das Gebäude tatsächlich fĂĽr Heizung, Warmwasser und LĂĽftung braucht – also das, was ankommt und verbraucht wird.
  • Primärenergiebedarf: Endenergiebedarf plus die Energie, die nötig ist, um diese Energie zu gewinnen, umzuwandeln und zu transportieren.

Beispiel mit Primärenergiefaktor:

  • Gasheizung (Faktor 1,1):
    Endenergiebedarf = 100 kWh/m²·a
    → Primärenergiebedarf = 100 × 1,1 =
    110 kWh/m²·a
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe (Faktor 0,2):
    Endenergiebedarf = 100 kWh/m²·a
    → Primärenergiebedarf = 100 × 0,2 =
    20 kWh/m²·a

Ergebnis: Obwohl beide Systeme denselben Endenergiebedarf haben, schneidet die Wärmepumpe beim Primärenergiebedarf deutlich besser ab – weil sie einen Großteil der Energie aus der Umwelt bezieht und dafür nur wenig Strom benötigt.