FAQ - Fragen und Antworten
Energieberatung & individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Wie läuft eine Energieberatung ab?
Wir beginnen mit einem unverbindlichen Gespräch, in dem wir Ihre Wünsche und die Gegebenheiten Ihrer Immobilie besprechen.
Daraufhin erstellen wir eine detaillierte Analyse des Gebäudes und entwickeln, bei Bedarf, einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), welcher konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung vorschlägt. Sie erhalten einen klaren Überblick über Ihre Einsparpotenziale und mögliche Fördermittel, die Sie nutzen können, um die Maßnahmen kostengünstig umzusetzen. So sparen Sie nicht nur Energiekosten, sondern tragen aktiv zum Klimaschutz bei.
Der iSFP bleibt 15 Jahre gültig und erlaubt es Ihnen, die Modernisierung ganz in Ihrem Tempo umzusetzen. Dank iSFP können Sie Ihre staatliche Förderung um zusätzliche 5 % erhöhen und insgesamt von einer höheren Fördersumme für viele Sanierungsmaßnahmen profitieren. So behalten Sie jederzeit den Überblick über Zeitplan, Kosten und Energieeinsparung – für maximale Effizienz und langfristige Kostenvorteile.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und welche Vorteile bietet er mir?
Der iSFP ist ein Plan, der Ihnen zeigt, wie Sie Ihr Haus energetisch modernisieren können – Schritt für Schritt oder alles auf einmal. Er gilt 15 Jahre und wird individuell auf Ihre Wünsche und Möglichkeiten abgestimmt.
Oft entscheiden sich Kunden für die Umsetzung in Einzelmaßnahmen, da sie so die Flexibilität haben, die Sanierung Schritt für Schritt – im eigenen Tempo und entsprechend den zur Verfügung stehenden Mitteln – vorzunehmen. Selbstverständlich ist auch eine vollständige Modernisierung in einem Zug möglich.
Mit dem iSFP erhalten Sie eine zusätzliche Förderung von 5 %, und insgesamt verdoppelt sich die Fördersumme auf 60.000 € pro Wohneinheit.
Hinweis: Förderbedingungen können sich jederzeit ändern. Eine Haftung und Garantie für Fördermöglichkeiten kann daher nicht übernommen werden.
Muss ich alle empfohlenen Maßnahmen aus dem iSFP umsetzen?
Nein. Sie entscheiden selbst, welche Vorschläge Sie umsetzen möchten. Eine Beratung gibt Ihnen die Entscheidungsgrundlage.
Wann lohnt sich ein Energieberater?
Ein Energieberater lohnt sich immer dann, wenn Sie Ihr Haus energetisch sanieren oder neu bauen und dabei fachliche Unterstützung und Zugang zu Fördermitteln möchten.
Wir beraten unabhängig – ohne Bindung an bestimmte Gewerke – und prüfen, welche Maßnahmen für Ihr Gebäude technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Dazu gehören unter anderem die Bewertung der Gebäudehülle, Wärmebrückenanalyse, Luftdichtheitskonzepte, hydraulischer Abgleich und die Prüfung von Handwerkerangeboten. So stellen wir sicher, dass Ihr Vorhaben effizient, gesetzeskonform und förderfähig umgesetzt wird.
Als zusätzlichen Vorteil können sich durch unsere Begleitung die Fördermöglichkeiten deutlich erhöhen – etwa mit dem iSFP-Bonus.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Energieberatung?
Für eine fundierte Energieberatung sind in der Regel Grundrisse, Baupläne oder Bauunterlagen, Informationen zu Heizung, Fenstern, Dämmung und Baujahr sowie – falls vorhanden – Energieabrechnungen der letzten Jahre hilfreich. Je genauer die Unterlagen, desto präziser kann die Analyse erfolgen.
Wie lange dauert eine Energieberatung?
Die Dauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Gebäudes ab. Ein Vor-Ort-Termin inklusive Datenerhebung dauert meist 1–3 Stunden, die Auswertung und Erstellung von Berichten oder eines iSFP erfolgt anschließend im Büro.
Wie werden die Kosten für eine Energieberatung gefördert?
Eigentümer:innen von Wohngebäuden können für eine qualifizierte Energieberatung (mit iSFP-Erstellung) einen Zuschuss vom BAFA erhalten. Dieser beträgt 50 % der förderfähigen Beratungskosten, max. 650 € für Ein‑ und Zweifamilienhäuser bzw. 850 € für Mehrfamilienhäuser ab 3 Einheiten.*
* Hinweis: Förderbedingungen können sich jederzeit ändern. Eine Haftung und Garantie für Fördermöglichkeiten kann daher nicht übernommen werden.
Fördermittelbeantragung
Was ist eine Fördermittelberatung bei energetischer Sanierung?
Eine Fördermittelberatung zeigt Ihnen, welche staatlichen Zuschüsse, Kredite und Boni Sie für Ihre geplante energetische Sanierung erhalten können – und wie Sie diese optimal kombinieren.
Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte prüft:
- welche Programme von KfW, BAFA oder regionalen Förderstellen für Ihr Vorhaben in Frage kommen,
- welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen,
- wie hoch die Förderquote ausfallen kann,
- welche Antragsunterlagen erforderlich sind und in welcher Reihenfolge die Anträge gestellt werden müssen.
Ziel ist es, für Sie die höchstmögliche Förderung zu sichern und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle Maßnahmen förderkonform umgesetzt werden.
Welche Förderprogramme gibt es für energetische Sanierungen?
- BEG EM – Einzelmaßnahmen (BAFA & KfW):
Zuschüsse für z. B. Dämmung, Fenstertausch oder Heizungstausch. Mit iSFP-Bonus sind bis zu 20 % Förderung möglich, beim Heizungstausch je nach Art sogar deutlich mehr. - BEG WG – Effizienzhaus (KfW):
Kredite mit Tilgungszuschuss von 5–45 %, je nach Effizienzhaus-Stufe. Auch Fachplanung und Baubegleitung werden gefördert. - iSFP-Bonus (BAFA):
+5 % Zuschuss bei Umsetzung von Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan. - Regionale Programme:
Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Förderungen an.
Hinweis: Förderbedingungen können sich jederzeit ändern – wir beraten Sie individuell zu den für Sie passenden Programmen.
Wie beantrage ich Fördermittel für die energetische Sanierung?
In vielen Fällen müssen Fördermittel vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Wir übernehmen die Antragstellung für Sie, erstellen alle nötigen Bestätigungen und stimmen uns direkt mit den Förderstellen ab, damit Sie den maximalen Zuschuss erhalten.
Kann ich Fördermittel mit Krediten kombinieren?
Ja, häufig lassen sich Zuschüsse mit zinsgünstigen Krediten kombinieren – z. B. über die KfW. Wir beraten Sie, welche Kombination für Ihr Vorhaben am meisten Vorteile bringt.
Baubegleitung
Was ist die energetische Baubegleitung?
Die energetische Baubegleitung ist die fachliche Unterstützung durch einen Energieberater bei der Umsetzung energetischer Maßnahmen – egal ob Sanierung, Heizungserneuerung oder energieeffizienter Neubau. Sie stellt sicher, dass alle Arbeiten technisch korrekt, effizient und förderkonform ausgeführt werden – von der Detailplanung bis zur Abschlussdokumentation.
Förderung:
- BAFA: 50 % Zuschuss, max. 2.500 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern bzw. 10.000 € bei Mehrfamilienhäusern.
- KfW: 50 % Zuschuss, max. 5.000 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern bzw. 2.000 € pro Wohneinheit.
Hinweis: Förderbedingungen können sich jederzeit ändern. Eine Haftung und Garantie für Fördermöglichkeiten kann daher nicht übernommen werden.
Wann ist eine Baubegleitung sinnvoll oder erforderlich?
- Fördervoraussetzung: Bei vielen Förderanträgen (z. BEG‑Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus) ist eine Baubegleitung durch einen eingetragenen Energieberater verpflichtend
- Qualitätssicherung: Die Baubegleitung schützt Sie vor Ausführungsmängeln und stellt sicher, dass Ihre Sanierungsziele – auch energetisch – erreicht werden
Übernimmt der Energieberater bei der Baubegleitung auch die Bauleitung?
Nein. Die energetische Baubegleitung ist eine fachliche Kontrolle und Beratung, keine vollständige Bauleitung. Sie ergänzt die Arbeit des Bauleiters oder Architekten und stellt sicher, dass Fördervorgaben und energetische Ziele eingehalten werden.
Effizienzhauskonzepte
Was ist ein Effizienzhaus?
Ein Effizienzhaus ist ein energetisch optimierter Gebäudestandard, der über den gesetzlichen Anforderungen liegt und sich vor allem durch einen geringeren Primärenergiebedarf und einen niedrigeren Transmissionswärmeverlust auszeichnet
- Der Standard richtet sich am sogenannten Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus.
- Effizienzhäuser werden durch eine numerische Kennzahl klassifiziert. Je kleiner die Zahl, desto effizienter:
- Effizienzhaus 100 entspricht dem primärenergetischen Niveau des Referenzgebäudes
- Effizienzhaus 85 verbraucht nur 85 %, Haus 70 noch 70 % usw.
- Es gibt auch hybride Standards wie Effizienzhaus 40 Plus, bei dem zusätzlich selbst Energie erzeugt wird
- Diese Klassifizierungen sind die Grundlage für Fördermittel, insbesondere im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über KfW und BAFA
Was ist ein Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das Referenzgebäude ist ein standardisiertes Vergleichsgebäude, das im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt ist. Es hat dieselbe Geometrie, Ausrichtung, Nutzfläche und Gebäudenutzung wie das geplante oder bestehende Gebäude – jedoch mit fest definierten baulichen und technischen Eigenschaften (z. B. U-Werte von Wänden, Fensterqualität, Anlagentechnik).
Zweck:
- Es dient als energetische Vergleichsgrundlage.
- Bei der Berechnung wird geprüft, ob der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust des geplanten Gebäudes gleich oder besser sind als die Werte des Referenzgebäudes.
Das Referenzgebäudeverfahren ist vor allem relevant für:
- Neubauten (Nachweis, dass gesetzliche Mindestanforderungen eingehalten werden)
- Effizienzhaus-Berechnungen (z. B. KfW-Förderung)
Was ist ein Effizienzhauskonzept?
Ein Effizienzhauskonzept ist ein detaillierter Plan, der zeigt, wie ein Gebäude die Anforderungen einer bestimmten KfW-Effizienzhaus-Stufe erreicht – z. B. Effizienzhaus 85, 70 oder 40.
Es wird von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten erstellt und enthält:
- die energetische Gesamtbilanz des Gebäudes nach DIN V 18599,
- die optimale Kombination aus baulichen Maßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster, Luftdichtheit) und Anlagentechnik (z. B. Heizung, Lüftung, erneuerbare Energien),
- den Nachweis, dass die Zielwerte für Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust eingehalten werden.
Das Effizienzhaus-Konzept ist Voraussetzung für eine KfW-Förderung eines Effizienzhauses und wird in der Regel mit einer energetischen Baubegleitung kombiniert, um die korrekte Umsetzung sicherzustellen.
Wer braucht ein Effizienzhauskonzept?
Ein Effizienzhauskonzept benötigen alle, die ein Wohngebäude neu bauen oder umfassend sanieren und dafür eine KfW-Förderung als Effizienzhaus in Anspruch nehmen möchten.
- Neubau: Das Konzept legt fest, welche Standards (z. B. Effizienzhaus 40 oder 55) erreicht werden und welche Bau- und Anlagentechnik dafür erforderlich ist.
- Sanierung: Es zeigt, welche Maßnahmen notwendig sind, um den gewünschten Effizienzhaus-Standard zu erreichen, z. B. Dämmung, Fenstertausch, Heizungsmodernisierung.
In beiden Fällen muss das Konzept von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten erstellt werden. Ohne dieses Konzept ist eine KfW-Förderung für ein Effizienzhaus nicht möglich.
Welche Vorteile bietet ein Effizienzhauskonzept?
– Grundlage für Fördermittel, Zuschüsse und zinsgünstige Kredite
– Klare Planungssicherheit für Bauherren und Architekten
– Verbesserte Energieeffizienz und geringere Betriebskosten.
Wie lange dauert es, ein Effizienzhaus zu planen?
Abhängig von der Größe und Komplexität des Gebäudes sowie den gewünschten Standards dauert die Planung in der Regel einige Wochen. Hinzu kommen eventuelle Genehmigungs- und Förderprozesse.
Kann ich mein bestehendes Haus zu einem Effizienzhaus sanieren?
Ja, das ist möglich. Oft werden Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch und Heizungsmodernisierung kombiniert, um die Anforderungen einer bestimmten Effizienzhaus-Stufe zu erreichen. Wir prüfen individuell, welche Stufe für Ihr Gebäude realistisch ist.
Was ist der Transmissionswärmeverlust?
Der Transmissionswärmeverlust beschreibt, wie viel Wärme ein Gebäude über seine umschließenden Bauteile nach außen verliert – also über Wände, Dach, Fenster, Türen und den Boden.
Er wird in Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m²·K) angegeben und zeigt, wie gut oder schlecht die Gebäudehülle gedämmt ist.
Je niedriger der Transmissionswärmeverlust, desto weniger Heizenergie wird benötigt.
Er ist ein wichtiger Kennwert im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und spielt eine zentrale Rolle bei Energieausweisen und Effizienzhaus-Berechnungen.
Heizlastberechnung & hydraulischer Abgleich
Warum ist eine Heizlastberechnung notwendig?
Was bringt mir der hydraulische Abgleich konkret?
Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?
Wie lange dauert die Berechnung und Umsetzung?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wer führt den hydraulischen Abgleich durch?
Energieausweise
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Es gibt zwei Varianten des Energieausweises:
- Verbrauchsausweis
Ermittelt auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre – also Heizungs- und Warmwasserkosten. Eine einfache und kostengünstige Option, die jedoch stark vom Nutzerverhalten beeinflusst ist. - Bedarfsausweis
Basierend auf einer technischen Analyse Ihres Gebäudes – inklusive Gebäudehülle, Dämmung, Fenster und Heizungstechnik. Er gibt einen zuverlässigen Überblick über den theoretischen Energiebedarf – unabhängig vom Nutzerverhalten.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
- Pflicht zum Energieausweis:
Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie sowie bei Neubauten oder umfassenden energetischen Sanierungen. Er muss spätestens bei Besichtigung vorgelegt werden. - Konsequenzen bei fehlendem Ausweis (Bußgelder):
Fehlt der Energieausweis, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €. In besonders schweren oder wiederholten Fällen können Sanktionen bis zu 15.000 €
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Was ist für mein Gebäude vorgeschrieben?
- Bedarfsausweis: Pflicht bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung am 01.11.1977 gestellt wurde und die seitdem nicht auf diesen Standard saniert wurden.
- Wahlfreiheit (Bedarf oder Verbrauch):
- Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten – unabhängig vom Baujahr
- Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die auf Grundlage der WSchV 1977 oder später errichtet wurden
- Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die nachträglich auf den Stand der WSchV 1977 saniert wurden.
Keine Ausweispflicht besteht unter anderem bei denkmalgeschützten Gebäuden, wenn keine Änderungen an der Gebäudehülle vorgenommen werden, sowie bei Gebäuden mit einer Gesamtfläche unter 50 m².
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
- Ein Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre gültig – sowohl Verbrauchs- als auch Bedarfsausweis. Eine Verlängerung ist nicht möglich; danach muss ein neuer Ausweis erstellt werden.
- Eine umfangreiche energetische Sanierung (z. vollständige Außenwärmedämmung, Fenster und Heiztechnik in einem Schritt oder Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus) erfordert vorzeitig einen neuen Energieausweis, da der energetische Zustand sich deutlich verändert hat.
- Bei kleineren Maßnahmen – z. Einbau einer neuen Heizung oder Teilsanierungen – bleibt der bestehende Ausweis weiterhin gültig, sofern keine Gesamtbilanzierung des Gebäudes erfolgt.
Was bedeuten die Farben und Kennzahlen im Energieausweis?
Im Energieausweis werden Gebäude in Effizienzklassen von A+ (sehr sparsam) bis H (sehr ineffizient) mit Farbcodierung von grün (A+) bis rot (H) dargestellt. Die Klassen basieren auf dem Endenergieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr:
Klasse
Verbrauch (kWh/m²·a)
A+
unter 30
A
30 bis unter 50
B
50 bis unter 75
C
75 bis unter 100
D
100 bis unter 130
E
130 bis unter 160
F
160 bis unter 200
G
200 bis unter 250
H
über 250
Was ist der Unterschied zwischen Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?
- Endenergiebedarf: Die Energiemenge, die das Gebäude tatsächlich für Heizung, Warmwasser und Lüftung braucht – also das, was ankommt und verbraucht wird.
- Primärenergiebedarf: Endenergiebedarf plus die Energie, die nötig ist, um diese Energie zu gewinnen, umzuwandeln und zu transportieren.
Beispiel mit Primärenergiefaktor:
- Gasheizung (Faktor 1,1):
Endenergiebedarf = 100 kWh/m²·a
→ Primärenergiebedarf = 100 × 1,1 = 110 kWh/m²·a - Luft-Wasser-Wärmepumpe (Faktor 0,2):
Endenergiebedarf = 100 kWh/m²·a
→ Primärenergiebedarf = 100 × 0,2 = 20 kWh/m²·a
Ergebnis: Obwohl beide Systeme denselben Endenergiebedarf haben, schneidet die Wärmepumpe beim Primärenergiebedarf deutlich besser ab – weil sie einen Großteil der Energie aus der Umwelt bezieht und dafür nur wenig Strom benötigt.
Immobilienwertgutachten & Verkehrswertgutachten
Was ist ein Verkehrswertgutachten und wann brauche ich es?
Ein Verkehrswertgutachten ist eine ausführliche und rechtssichere Bewertung Ihrer Immobilie nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Es wird von einem zertifizierten Immobiliengutachter erstellt und ist z. B. erforderlich bei Erbschaften, Scheidungen, gerichtlichen Verfahren oder zur Vorlage bei Banken und Behörden.
Das Gutachten liefert Ihnen eine neutrale und unabhängige Grundlage, um fundierte Entscheidungen zu treffen – gerichtsfest und nachvollziehbar.
Worin unterscheidet sich ein Kurzgutachten von einem Verkehrswertgutachten?
Ein Kurzgutachten ist die kompaktere Form einer Immobilienbewertung. Es enthält eine verlässliche Marktwertermittlung, verzichtet jedoch auf den detaillierten Umfang eines Verkehrswertgutachtens (z. B. ausführliche Begründungen, Anlagen).
Es eignet sich für private Zwecke – etwa zur Preisfindung beim Hausverkauf, für eine Kaufentscheidung oder zur Vermögensübersicht.
Wann reicht eine einfache Wertermittlung aus?
Eine einfache Wertermittlung oder Preiseinschätzung ist sinnvoll, wenn Sie nur einen groben Marktwert benötigen – z. B. als Orientierung vor einem Immobilienverkauf, bei Kaufinteresse oder für interne Vermögensaufstellungen.
Sie ist nicht gerichtsfest, bietet aber eine schnelle und kostengünstige Einschätzung.
Wie lange ist ein Immobiliengutachten gültig?
Ein Gutachten gibt den aktuellen Marktwert zum Zeitpunkt der Erstellung wieder.
Da sich der Immobilienmarkt ständig verändert, kann der Wert schon nach 6–12 Monaten abweichen. Für rechtliche oder behördliche Zwecke bleibt das Gutachten jedoch weiterhin verwendbar.
Ist die Immobilienbewertung wirklich unabhängig?
Ja – unsere Bewertungen erfolgen neutral, ohne Verkaufsinteresse und ohne Bindung an Makler oder Käufer.
Wir arbeiten nach gesetzlich anerkannten Bewertungsverfahren, mit aktuellen Marktdaten und fundierter Sachverständigen-Erfahrung.
Bieten Sie auch Grundstücksbewertungen an?
Ja. Wir bewerten unbebaute Grundstücke nach den gleichen gesetzlichen Standards. Dabei berücksichtigen wir Bodenrichtwerte, Lagefaktoren und baurechtliche Vorgaben, um einen realistischen Marktwert zu ermitteln.